Apartment House Bern
AGB
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1. Geltungsbereich
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (in Folge «AGB» genannt) gelten für die entgeltliche Überlassung von möblierten Apartments sowie für alle damit verbundenen weiteren Leistungen und Lieferungen des Apartment House Bern - Kollektivgesellschaft E. Schenk & B. Schläfli, Hauptgasse 5, 3294 Büren a. A. (in Folge «Apartment House Bern» genannt) an Mieter/innen. Die AGB bilden einen integrierenden Bestandteil jedes Vertrages. Sollten die vorliegenden AGB allfälligen Vertragsbedingungen eines Mieters/einer Mieterin oder Unternehmenspartners widersprechen, gehen die vorliegenden AGB vor. Im Übrigen gelten die einschlägigen Artikel des Schweizerischen Obligationenrechts unter Ausschluss der mietvertraglichen Bestimmungen.
2. Vertragsabschluss
Im Anschluss an die Mietanfrage über die Website von Apartment House Bern www.apartmenthouse.ch sowie auch per Telefon oder E-Mail erhält der/die Mieter/in vom Apartment House Bern eine schriftliche Buchungsbestätigung, gefolgt von einer Rechnung und dem Mietvertrag. Das Mietverhältnis zwischen den Parteien kommt erst mit der elektronischen Unterschrift des Mietvertrags zustande.
3. Leistungen, Zahlungen und Preise
3.1 Im Preis inbegriffen ist die Überlassung des möblierten Apartments für den vereinbarten Zeitraum. Folgende Nebenkosten sind im Bruttomietzins pauschal eingeschlossen:
- Heizungs- und Warmwasserkosten
- Hauswartung
- Allg. Beleuchtung
- Stromverbrauch Appartement
- Wöchentliche Reinigung
- Wechseln der Bettwäsche (14-täglich)
- Wechseln der Frottier- und Küchenwäsche (wöchentlich)
- Gebrauch von Koch- und Tafelgeschirr
- Fernsehkabelanschluss (ohne Serafe-Gebühr)
- WLAN / WiFi
Die Endreinigung wird zum Voraus und einmalig mit CHF 180.00 in Rechnung gestellt. Weitere Leistungen seitens Apartment House Bern für den/die Mieter/in werden separat verrechnet. Die Appartements sind für 1-2 Personen vorgesehen und personalisiert (keine Übertragbarkeit an Dritte).
Sämtliche Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF).
3.2. Die Miete ist für befristete und unbefristete Mietverhältnisse im Voraus zahlbar. Kommt der/die Mieter/in bei einem unbefristeten Mietverhältnis seiner Verpflichtung der Bezahlung nicht fristgemäss nach, ist Apartment House berechtigt, nach Ansetzung einer angemessenen Nachfrist von 6 Tagen vom Vertrag zurückzutreten. Der/die Mieterin hat das Apartment unverzüglich freizugeben und ist für den Apartment House Bern daraus entstehenden Schaden (Mietzinsausfall usw.), welcher ihr durch die vorzeitige Vertragsauflösung entsteht, haftbar.
3.3. Preisänderungen durch Apartment House Bern bleiben ausdrücklich vorbehalten.
4. Beherbergungszeitraum
Die als temporäre Wohnlösung konzipierten Appartements können ab 7 Tagen befristet und unbefristet gebucht werden. Bei einer unbefristeten Buchung bezahlt der/die Mieter/in im Voraus 3 Monatsmieten.
5. Pflichten des Mieters/der Mieterin
5.1 Der/die Mieter/in verpflichtet sich, das Mietobjekt mit aller Sorgfalt zu benützen, vor Schaden zu bewahren, ordnungsgemäss zu pflegen, und zwar auch dann, wenn das Appartement nicht benützt wird.
Im Interesse einer ordnungsgemässen Benützung ist insbesondere untersagt:
- das Appartement zu anderen als Wohnzwecken zu benützen.
- das Entfernen von gemietetem Mobiliar sowie Änderungen am Mietobjekt.
- die Verwendung von säurehaltiger Mittel zur Reinigung der Mietsache (Bad / Küche / Möbel etc.).
- das Einlogieren von weiteren Personen (Ausnahme: Verwandte am Wochenende).
- das Halten von Haustieren.
- das Waschen und Trocknen von Wäsche im Appartement.
- jedes Aufhängen oder Aufkleben von Bildern, Postern usw.
- im ganzen Appartementhaus (inkl. Appartements) ist das Rauchen verboten.
5.2 Die Vermieterin übergibt dem/der Mieter/in das Appartement samt Inventar in einem zu dem vertragsgemässen Gebrauch geeigneten Zustand. Beim Einzug des Mieters/der Mieterin ist von ihm/ihr das Verzeichnis über alle sich im Appartement befindlichen Gegenstände und deren jeweiligen Zustand zu prüfen. Macht der/die Mieterin innert 2 Tagen keine Mängel geltend, so hat er den ordnungsgemässen Zustand des Appartements und des dazugehörenden Inventars anerkannt.
Zu Lasten des Mieters/der Mieterin gehen folgende Reparaturen:
- alle Reparaturen und Ersatzleistungen, welche wegen Beschädigung der Mietsache durch den Mieter nötig werden
- Reinigungsarbeiten, die den üblichen Aufwand überschreiten.
Treten an einer Mietsache Schäden auf oder droht ihr Gefahr (Wasser, Elementarschäden, usw.), so hat der/die Mieter/in die Vermieterin unverzüglich zu benachrichtigen. Unterlässt oder verzögert er/sie diese Benachrichtigung, so haftet er/sie für den daraus entstandenen Schaden.
Geräte wie Kühlschrank, Kochherd, Nespresso-Kaffeemaschine usw. sind gemäss den Bedienungsvorschriften zu behandeln.
Abgesehen von dringenden Fällen sind alle Reparaturen von der Vermieterin anzuordnen.
5.3 Die gewerbliche Nutzung des Appartements durch den/die Mieter/in ist nicht erlaubt.
5.4 Der/die Mieter/in ist zu Rücksichtnahme gegenüber den anderen Gästen verpflichtet (siehe Hausordnung).
6. Anreise- und Abreisezeiten
Die möblierten Appartements sind am Anreisetag ab 16.00 Uhr bezugsbereit und am Abreisetag bis 10.00 Uhr zu verlassen.
7. Bauliche Veränderungen
Der/die Mieter/in darf keine baulichen Veränderungen an möblierten Appartements vornehmen.
8. Haftung
8.1 Der/die Mieter/in haftet gegenüber Apartment House Bern für alle Beschädigungen und Verluste oder andere Schäden am möblierten Appartement, die durch ihn/sie selbst oder Dritte verursacht werden. Dem/der Mieter/in wird empfohlen, eine Mobiliar- und Mieterhaftpflichtversicherung abzuschliessen, um sich vor allfälligen Ansprüchen von Seiten des Vermieters abzusichern.
8.2 Apartment House Bern lehnt jede Haftung für Diebstahl und Beschädigung von Sachen, die vom Mieter/in oder von Dritten eingebracht werden, ab. Die Versicherung von Gegenständen, die durch den/die Mieter/in eingebracht werden, ist Sache des Mieters/der Mieterin.
8.3 Apartment House Bern haftet nur bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger vertraglicher oder ausservertraglicher Schädigung und nur für direkte Schäden. Jede weitere Haftung, insbesondere bei leichter oder mittlerer Fahrlässigkeit oder für indirekte Schäden, wird wegbedungen.
9. Rücktrittsrecht von Mietvertrag
9.1 Die Vermieterin ist berechtigt, mit sofortiger Wirkung von diesem Mietvertrag zurückzutreten,
- wenn der/die Mieter/in trotz vorheriger schriftlicher Mahnung das Mietobjekt weiterhin mangelhaft unterhält oder sonst Schaden nehmen lässt,
- wenn das Verhalten des Mieters/der Mieterin in irgendeiner Weise dem guten Ruf des Hauses nachteilig sein sollte, oder die Wohnung durch Drittpersonen benützen lässt,
- wenn die folgenden Monatsbetreffnisse nicht bis zum letzten Tag des Vormonates bezahlt sind,
- wenn derart Nachtlärm gemacht wird, dass sich die Mitbewohner deswegen an die Polizei wenden müssen.
9.2 Tritt die Vermieterin aus einem dieser Gründe fristlos vom Vertrag zurück, so haftet der/die Mieter/in für allen Schäden (Mietzinsausfall usw.). Weitergehende Schadenersatzansprüche bleiben vorbehalten. Der/die Mieter/in bestätigt, diesen Vertrag gelesen zu haben und verpflichtet sich, ihn in allen Teilen zu befolgen. Abänderungen und Ergänzungen müssen beidseitig unterschriftlich anerkannt werden.
9.3 Bei Verlassen der Mietsache hat der/die Mieter/in für Schäden an Wänden, Decken, Möbeln, Wäsche und sonstige Einrichtungen und deren Beseitigung durch Unternehmen, die der Vermieter bestimmt, aufzukommen.
10. Kündigungs- und Stornierungsbedingungen
10.1 Stornierungen der befristeten Buchung oder verfrühte Abreise müssen dem Concierge schriftlich mitgeteilt werden.
10.2 Im Fall einer Stornierung oder bei vorzeitiger Abreise gelten folgende Stornierungsbedingungen:
- Bis 31 Tage und mehr vor Check-in kostenlos
- 7-30 Tage vor Check-in 50% der bezahlten Miete
- Weniger als 7 Tage vor Check-in 100% der bezahlten Miete
10.3 Bei unbefristeten Mietverhältnissen gilt 1 Monat Kündigungsfrist. Die Kündigung muss bis zum 20. des Monats beim Concierge schriftlich eingereicht werden.
10.4 Apartment House Bern behält sich vor, vertraglich individuelle Stornierungsbedingungen festzulegen.
11. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. In einem solchen Fall wird die rechtsunwirksame Bestimmung durch eine sinngemäss ähnliche, aber wirksame Bestimmung ersetzt.
12. Anwendbares Recht/Gerichtsstand
Für alle Streitigkeiten aus diesem Mietvertrag vereinbaren die Parteien den Gerichtsstand Bern. Ist der/die Mieter/in im Genuss von diplomatischen oder konsularischen Vorrechten, so verzichtet er gegenüber der Vermieterin auf diese Vorrechte und unterwirft sich hinsichtlich dieses Mietvertrages ausdrücklich den schweizerischen Gerichten und Vollstreckungsbehörden.
Bern, 01. Juli 2022